Barrierefreies Internet
Gesetzlicher Hintergrund:
Am 1. Mai 2002 trat das neue Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) in Kraft mit dem Ziel, Barrieren im Alltag behinderter Menschen abzubauen
Die Schaffung eines barrierefreien Internets ist dabei in § 11 BGG geregelt:
§ 11 Barrierefreie Informationstechnik
(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,
2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.
(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.
Einen konkreten Schritt zur Umsetzung dieses Ziels stellt die Rechtsverordnung für barrierefreie Informationstechnik (BITV) vom 17.Juli 2002 dar, in der näher geregelt ist, welche Bedingungen für eine barrierefreie Website zu erfüllen sind, bis wann das umzusetzen ist und für wen diese Verordnung zunächst gilt (Bundesbehörden).
In den meisten Bundesländern liegt mittlerweile ein dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) ähnlicher Gesetzesentwurf vor (Stand vorliegender Informationen am 20.08.2003). Einige Landesgleichstellungsgesetze wurden mittlerweile verabschiedet und sind in Kraft. Teilweise erfolgte dies bereits vor Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes.
Das Thema Barrierefreie
Informationstechnik wird von den einzelnen Bundesländern zumeist ähnlich
berücksichtigt wie vom Bund. Im Einzelnen kann dies den jeweiligen Gesetzen
beziehungsweise Gesetzesentwürfen der zuständigen Ministerien entnommen
werden.
Inwiefern Landesverordnungen ähnlich der BITV des Bundes folgen, ist bisher
nicht klar.
Unser Anliegen:
Wir sind zwar keine Behörde - und damit zunächst noch nicht verpflichtet, barrierefrei zu arbeiten - dennoch möchten wir unseren Usern keine unnötigen Hindernisse in den Weg legen. Deshalb sind wir bemüht, unsere Internet-Seiten barrierefrei zu gestalten.
Zukünftig wird unsere Homepage daher noch weitere Umgestaltungen erfahren.
Tipps
für die Erstellung von barrierefreien Internetseiten:
(nach den Empfehlungen
von "Web ohne Barrieren", www.wob11.de)
Ein Standard-Layout für alle Seiten verwenden. Wenn alle Internetseiten einer Homepage den gleichen Aufbau haben, erleichtert das den Zugriff auf diese Seiten für den User extrem. Er weiß dann genau, wie wichtige Daten gekennzeichnet sind und wie Links und Buttons z.B. zum Blättern angeordnet sind.
Keine HTML-Tags verwenden,
die nur von wenigen Browsern unterstützt werden. Leider gibt es
zahlreiche Browser in unterschiedlichen Versionen, welche die jeweiligen
international festgelegten Standards des "World Wide Web Consortium
(w3c)" nicht strikt befolgen. Da immer noch auch ältere Browserversionen
installiert sind und auch die neuesten Browser die jeweils gültigen
Standards nicht konsequent umsetzen, besteht der einfachste Weg hierbei
darin, den jeweils vorherigen oder vorletzten HTML-Standard einzuhalten
(derzeit also HTML 4.0 bzw. 4.x)und dabei keine HTML-Tags zu verwenden,
die vom W3C als "deprecated" eingestuft werden.
Wer aktuelle Information über die jeweils gültigen verabschiedeten
HTML-, XHTML-, CSS- Standards benötigt, findet weitere Information
hierzu beim "World Wide Web Consortium" unter: http://www.w3.org.
Geschriebene Seiten mit verschiedenen Browsern testen. Insbesondere die beiden am weitesten verbreiteten Browser - 'MS Internet Explorer' und 'Netscape' - sollten nicht als Maßstab dienen.
In Internetseiten eingebettete Bilder genau prüfen. Bilder, die in Internetseiten eingebettet werden, sollten auf Farbtiefe und Auflösung geprüft werden. Bilder, die auf einer Highend-Grafikkarte super aussehen, wirken mit 16 oder 256 Farben bestimmt nicht mehr schön.
Links sollten untereinander stehen. Wenn verschiedene Links nebeneinander in einer Zeile stehen, haben die Benutzer von ScreenReadern oft Probleme, sie voneinander zu unterscheiden. Dies bezieht sich weniger auf in den Text eingebettete Links, als vielmehr auf Linklisten und Aufzählungen.
Den <BLINK>
und <marquee> Tag nicht benutzen. Einige ScreenReader verursachen
Fehler, wenn dieser Tag verwendet wird. Aber auch so sind blinkende oder
scrollende Buchstaben auf dem Monitor nicht besonders geeignet für
sehbehinderte Menschen.
Der <BLINK> Tag wird nur von Netscape unterstützt, der <marquee>
Tag nur vom Internet Explorer. Wählt man nur Tags, die von mindestens
zwei der oben genannten Browser unterstützt werden, kommt dieser HTML-Befehl
daher sowieso nicht in Frage.
Benutzung von Satzzeichen
in Titeln. Titel und Überschriften sollten mit Satzzeichen beendet
werden. Sonst kann es passieren, dass ScreenReader das Ende der Überschrift
nicht erkennen und sie mit in den nachfolgenden Text "einbauen".
Dies ist weniger eine Frage der ScreenReader als vielmehr der Interpretation
durch 'text-to-speech-Programme': diese lesen Text ohne Pause bis zum nächsten
Satzzeichen vor.
Generell kann man in diesen Programmen meist Buchstabiermodus, Wortmodus
und Satzmodus wählen. Bei längeren Texten ist der Satzmodus sinnvoll.
Damit aber überhaupt etwas gesprochen wird, verlangen 'text-to-speech-Programme'
dann häufig ein Satzzeichen. Überschriften ohne Satzzeichen werden
dann meist mit dem nachfolgenden Satz verbunden. Die neuesten ScreenReader
sind in der Lage zwischen Überschrift und Text zu unterscheiden und
geben die Überschriften auch ohne Satzzeichen korrekt aus und an 'text-to-speech-Programme'
weiter. Hierbei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass ScreenReader-Anwender
diese Programme nicht so schnell updaten - es sind und bleiben immer lange
Zeit auch ältere ScreenReader im Einsatz.
Gestaltung einer
grafischen Button-Leiste zur Navigation. Für viele Menschen wird
die Verwendung von Internetseiten durch grafische Symbole zur Navigation
(Wechsel von Seiten etc.) enorm vereinfacht. Die Symbole sollten allerdings
einen logischen Aufbau haben und auf jeder Seite gleich aussehen.
Es sollten möglichst nicht nur große Grafiken (Button) zur Navigation
verwendet werden, sondern für ScreenReader sollten Links zusätzlich
auch als Text dargestellt werden. Zumindest aber sollten - wie bei jedem
Bild - Alternativtexte angegeben werden.
Die Länge einer
Seite: Wie lang eine barrierefreie Seite sein soll, ist nicht einfach
zu entscheiden. Dazu kommt es einfach zu sehr auf den Inhalt der Seite an.
Grundsätzlich sind kleinere Seiten anzustreben, die per Link jeweils
auf die Startseite, die vorherige Seite, die folgende Seite und vielleicht
auf einen Index verweisen. Diese Seiten sind bequem zum Durchblättern
geeignet. Bei umfangreichen Sites ist zusätzlich eine Sitemap sinnvoll,
eine Übersicht mit Links aller vorhandenen Seiten.
Trotzdem empfiehlt
es sich in einigen Fällen, die kleinen Seiten zusätzlich noch
zu einer einzigen Seite zusammenzufassen. Diese ist für den Fall, dass
sich jemand die Daten auf seinem lokalen System speichern will; er muss
dann nur eine Datei speichern und nicht viele kleine Dateien.
Verschiedene Schriftarten,
Formatierung und CSS: Verschiedene Schriftarten können mit dem
HTML-Tag <FONT> erzeugt werden. Dieser Tag erlaubt außerdem
die Kontrolle von Schriftgrößen und -farben. Der
Autor einer Internetseite sollte sich darüber im klaren sein, dass
diese vollständige Kontrolle der Schriften nur scheinbar ist. Letztendlich
richtet sich nämlich das Aussehen einer Internetseite und deren Schriften
vor allem nach den Einstellungen des Browsers, mit dem die Seite betrachtet
wird.
Sehr bunte Seiten,
die nur durch eine bestimmte Farbauswahl übersichtlich bleiben, können
auf anders eingestellten Browsern recht chaotisch aussehen.
Auch für einige ScreenReader stellen die <FONT> Einträge
Probleme dar. So kann es beispielsweise passieren, dass von einer Überschrift,
bei der jeweils der erste Buchstabe eines Wortes größer als die
anderen dargestellt wird, bei einem ScreenReader nicht mehr viel übrig
bleibt: Aus: The
Quick Brown Fox Jumped Over The Fence wird
dann: he uick rown ox umped ver he ence. Aus
diesen Gründen sollte der Einsatz des <FONT> Tags zumindest gut
überlegt werden.
Eine einfache
Lösung bieten 'Cascading Style Sheets (CSS)' zur Formatierung aller
Seiten einer Site. Die Grundidee hinter den 'Cascading Style Sheets' ist,
dass diese die Formatierung eines Dokumentes vorgeben, dass ein Anwender
aber auch eigene Formatierungen vorgeben kann, indem er eigene 'Cascading
Style Sheets' nach seinen Bedürfnissen erstellt. Generell sollten alle
für Layout oder Formatierung einer Seite notwendigen Tags möglichst
in 'Cascading Style Sheets' angegeben werden.
Dass Anwender
unter Umständen eigene Schriftarten, Farben und Größen in
ihren Browsern voreingestellt haben und dass Anwender nicht unbedingt mit
derselben Auflösung arbeiten, mit der diese beim Erstellen betrachtet
wurden, sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Falls möglich,
sollten also keine absoluten, sondern nur relative Größen angegeben
werden. Dies gilt nicht nur für Schriftarten, sondern auch für
Tabellen und Grafiken
Der Bildschirmhintergrund: Der HTML-Tag <BODY BACKGROUND=" "> erlaubt die Anzeige eines grafischen Hintergrundes. Damit ist es möglich, den Gesamteindruck der Seite zu beeinflussen. Leider hat dieser veränderte Hintergrund diverse Nachteile. Zum einen ist die BACKGROUND-Funktion außerhalb des Netscape Navigators nicht sehr weit verbreitet, so dass auf vielen Browsern gar keine Hintergrundgrafik angezeigt wird. Das Attribut "background" sollte künftig vermieden werden, der gleiche Effekt sollte eher mit 'Cascading Style Sheets' dargestellt werden. Aber auch dann gilt, dass sich eine Hintergrundgrafik negativ auf die Lesbarkeit des Standardtextes auswirken kann.
- Vorformatierter Text (<PRE> und </PRE>) ist in allen HTML Versionen vorgesehen und wird von jedem Browser "verstanden".
- Tabellen (<TABLE> und </TABLE>) sind zwar ab HTML 3.0 vorgesehen. Textbrowser und ältere Grafikbrowser können jedoch keine Tabellen darstellen.
Egal ob Spalten durch vorformatierten Text oder durch Tabellen erzeugt werden: Behindertenfreundlich ist beides nicht. Und auch für die Benutzer älterer Browser sind zumindest die Tabellen nicht geeignet. Das Problem ist, dass viele Browser und ScreenReader, welche die Spaltendarstellung nicht unterstützen, einfach über die Spalten von links nach rechts hinweglesen und die Informationen, die eigentlich voneinander getrennt sein sollten, vermischen.
Mittlerweile können auch die meisten neueren ScreenReader (zumindest zeilenweise) Tabellen lesen. Hier ist aber bitte auf Sinngehalt bei zeilenweisen Tabellen zu achten, wenn diese nicht vermieden werden können. Häufig werden Tabellen mit leeren Zellen zur Gestaltung eingesetzt um ein bestimmtes Layout zu erzwingen. Es sollte erwogen werden, ob dies vermieden werden kann. Probleme gibt es bei der Verwendung von Tabellen mit Leerzeilen zwar nur, wenn ein älterer ScreenReader keine Tabellen lesen kann. Die leeren Zellen werden jedoch meist trotzdem angesteuert, das Warten auf eine Sprachausgabe, die dann aber nicht erfolgt ist dann eher störend und die Navigation des Seiteninhalts unbequem.Sollen Tabellen verwendet werden, dann sollte zumindest eine kurze Beschreibung in Textform vorhanden sein. Große Tabellen mit Zahlen müssen natürlich nicht noch einmal komplett in reinen Text konvertiert werden. Hier reicht es in den meisten Fällen aus, die wichtigen Aussagen der Tabelle noch einmal in Worte zu fassen. Und das ist sicher auch für Anwender angenehm, welche die Tabelle sehen können.
Allgemein gilt: Zur Gestaltung des Seitenlayouts sollten 'Cascading Style Sheets (CSS)' verwendet werden. Eine Spaltenaufteilung der Seiten muß nicht mit Tabellen erzwungen werden.
Aufzählungen
und Listen: Aufzählungen und Listen sind ein wichtiges Darstellungsmittel
auf Internetseiten. Manchmal werden die Aufzählungszeichen, die vom
Browser automatisch bei der Verwendung des Tags <UL> erzeugt werden,
durch Grafiken ersetzt, weil diese besser aussehen. In
der Tat haben diese Grafiken auch bei der Verwendung von ScreenReadern ihre
Vorteile. Das Problem ist nämlich, dass die Standardzeichen des <UL>
Tags nicht von jedem Reader mit vorgelesen werden. Dadurch geht natürlich
eine beabsichtigte Gliederung verloren. Wichtig
ist, dass je nach Anwendung der Grafiken ein entsprechender Alternativtext
(alt="...") angegeben wird.
Bei der Verwendung
von nummerierten Listen durch den HTML-Tag <OL> gibt es normalerweise
keine Probleme mit ScreenReadern, weil die Nummerierung als Zahl mitgelesen
wird.
Grafiken auf Internetseiten:
Die Verwendung
von Grafiken auf Internetseiten ist normalerweise relativ problemlos, wenn
man sich an einige Regeln hält: Grundsätzlich
darf man sich nicht darauf verlassen, dass die Grafiken von jedem betrachtet
werden können. Es gibt immer einige Benutzer, die keine Grafiken sehen.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um sehbehinderte Menschen oder um die
Benutzer von Textbrowsern handelt. Daraus
leitet sich die Anforderung an eine Internetseite ab, dass Grafiken grundsätzlich
keine Informationen enthalten sollten, die nicht noch einmal in Textform
wiederholt werden.
Kleinere Grafiken
kann man normalerweise schon mit dem Altattribut (alt="...") als
Zusatz des <IMG>-Tags ausreichend erklären. Allerdings sollten
keine zu langen Texte in den ALT-Zusatz gestellt werden. Wird eine Grafik
nicht angezeigt, fügen die (meisten) Browser statt dessen den unter
dem alt="(...)" -Attribut angegebenen Text anstelle des Bildes
in den Text ein. Dieser Text wird auch von ScreenReadern gelesen. Steht
das Bild also mitten im Text, sollte auch der Alternativtext hierzu passen.
Wer möchte kann zusätzlich mit dem <title> Tag einen kleinen
Hinweis zur Grafik angeben.
Komplexe Grafiken,
wie beispielsweise Charts, kann man mit speziellen Texterklärungen
versehen. Diese Erklärungen kann man z.B. als eigenständiges Dokument
anlegen, auf das über einen Link in der Nähe des Bildes verzweigt
wird. (Weit verbreitet ist hierfür ein Textlink mit einem kleinen "d"
für description neben dem Image, welcher zur Textbeschreibung des Image
führt.) Hierfür sollte das <longdesc> Attribut verwendet
werden, welches allerdings (bisher) nur von Netscape 6.x unterstützt
wird (und auch nur sehr versteckt: mit der rechten Maustaste über der
Grafik klicken, aus dem Kontextmenü die Option Eigenschaften wählen,
und in dem Dialog, der dann erscheint, auf die Adresse zu Beschreibung klicken).
Für Imagemaps
gilt das gleiche: Auch hier sollten alle Links, die über das Bild angeklickt
werden können, noch mal in Textform wiederholt werden, zumindest aber
sollte ein sinnvoller Alternativtext angegeben sein.
Ein anderes Problem ist
die Größe der Grafiken. Zu große Grafiken bedeuten einfach
immer noch zu große Übertragungszeiten. Deshalb ist es sinnvoll,
sehr große Grafiken nur über einen Link in eine Seite einzusetzen,
so dass der Benutzer sie auf eigenen Wunsch laden und betrachten kann. Eine
Angabe der Größe der Grafikdatei in kb ist hierbei eine große
Hilfe für den Benutzer. Eine
elegantere Möglichkeit ist die Verwendung eines sog. "Thumbnail".
Dabei wird eine kleine Version der Grafik direkt auf die Internetseite eingebunden
(der thumbnail) und mit einem Link versehen. Durch einen Klick auf den thumbnail
wird dann die Grafik in Originalgröße geladen.
Die Verwendung von
Links: Die
Anordnung von Links und deren ausführliche Beschreibung auf einer Internetseite
hat großen Einfluss auf deren Barrierefreiheit. Das
hat etwas mit der Art und Weise zu tun, wie die Benutzer von ScreenReadern
normalerweise einen Text lesen. Sie lassen sich zunächst einen Absatz
vorlesen. Dabei unterscheidet der Reader noch nicht zwischen normalem Text
und Links! Erst anschließend lässt sich der Benutzer vom Rechner
sagen, welche Links sich in diesem Absatz befinden. Wenn
die Links nun ungünstig benannt sind und beispielsweise immer nur aus
jeweils einem Wort bestehen, dann bekommt der Benutzer vom Reader nun genau
diese Sammlung von Worten vorgelesen und kann wohl nicht besonders viel
damit anfangen. Deshalb
ist es wichtig, die Links immer so zu setzen, dass sie ausreichend beschrieben
sind, auch ohne den Satz, in den sie eingebettet sind.
Ein verwandtes
Problem sind Links mit der gleichen Beschreibung. Wenn sich der Benutzer
eines ScreenReaders die Links eines Absatzes ansagen lässt und dann
etwa 10 mal "hier klicken" oder "click here" zu hören
bekommt.
Eine gute Lösung
ist die Anordnung der Links in Listen, in denen pro Zeile nur jeweils ein
Link mit einer ausreichenden Erklärung steht. Wenn zwischen diesen
Links jetzt noch jeweils eine Leerzeile Platz gelassen wird, beziehungsweise
durch CSS für genügenden Platz zwischen solchen Listen sorgt,
damit auch körperbehinderte Menschen, welche die Maus nicht mehr genau
positionieren können, damit zurechtkommen, ist dies schon eine sehr
gute Sache.
Günstig ist
eine textuelle Beschreibung - neben Schwierigkeiten für ScreenReader:
berücksichtigt man, dass lange Linklisten ggf. gedruckt werden, ist
es gerade für Linklisten sinnvoll die Adresse als Beschreibung anzuführen,
so daß diese auch im Druck zu sehen ist.
Eine zusätzliche
Barriere können auch Java-Script oder Java-Befehle darstellen, die
häufig eingesetzt werden um dem Link optisch anders darzustellen, wenn
der Mauszeiger über diesen bewegt wird oder um eine neue Seite in einem
neuen Fenster zu öffnen. Die Links sollten auch zumindest auch ohne
Java-Script oder Java funktionieren.
Die Verwendung von Frames: Weil Frames von einigen Browsern und vielen ScreenReadern noch nicht unterstützt werden, sollten sie auf barrierefreien Seiten möglichst nicht verwendet werden. Wer auf Frames nicht verzichten will oder kann, der sollte wenigstens eine Alternative für alle Browser bieten, die keine Frames unterstützen. Dies ist beispielsweise mit den Anweisungen <NOFRAMES> und </NOFRAMES> möglich. Der Text, der zwischen diesen Tags steht, wird auf Browsern angezeigt, die keine Frames beherrschen. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Alternativtext barrierefrei gestaltet wird. Beispielsweise sollte die Alternative zu Frames nicht die Verwendung einer Tabelle sein, die ebenfalls nicht ganz barrierefrei ist. Außerdem sollte jedes Frame betitelt sein, um Navigation und Identifikation zu erleichtern. SreenReader-Anwender sehen die Frames nicht und können sich nur anhand der Titel daran orientieren, in welchem Frame sie sich gerade befinden. Wenn aus den Titeln allein nicht der Zweck von Frames und ihre Beziehung untereinander ersichtlich wird, sollte dies noch einmal extra beschrieben sein.
Java Applets und Flash: Für Java Applets und Flash gilt grundsätzlich das gleiche wie für Grafiken und Imagemaps: Man kann nicht davon ausgehen, dass sie jeder sehen kann. Deshalb sollten Applets durch den Text, der zwischen den Tags <APPLET> und </APPLET> steht, so beschrieben werden, dass keine Informationen verloren gehen, auch wenn der Browser das Applet nicht ausführen und anzeigen kann. Java-Script oder Java-Befehle können eine zusätzliche Barriere darstellen, die häufig eingesetzt werden um einen Link optisch anders darzustellen, wenn der Mauszeiger über diesen bewegt wird oder um eine neue Seite in einem neuen Fenster zu öffnen. Die Links sollten auch zumindest auch ohne Java-Script oder Java funktionieren und für das automatische Öffnen in einem neuen Fenster, oder das automatische Öffnen neuer Fenster (Pop-up) gilt: auch dies sollte vermieden werden, wenn der Anwender nicht vorher hierüber informiert wird.
- In Internetseiten eingebettete Audio-Clips für schwerhörige oder taube User aufbereiten.
- Mit Hilfe von Audio-Clips den Zugriff auf Internetseiten für sehbehinderte Menschen vereinfachen.
Audio für schwerhörige User: Für schwerhörige oder taube User sollte für jeden eingebetteten Audio-Clip eine entsprechende Textalternative vorhanden sein. Dies gilt besonders für Clips, die wichtige Informationen beinhalten. Bei Clips, die letztendlich nur Musik oder Geräusche darstellen, sollte zumindest ein kleiner Texthinweis darauf gegeben werden; damit hat der User nicht das Gefühl, er hätte etwas versäumt. Am einfachsten kann man dies realisieren, indem man neben den Link, der zur Audio-Datei führt, einen weiteren Link setzt, der zur Textversion führt. Darüber freuen sich dann auch die User, die keine Soundkarte in ihrem Rechner haben. Außerdem sollte die Art (.wav, .au) und die Länge der Audio-Datei immer angegeben werden, damit der User keine 100kB-Datei lädt, die er dann nicht abspielen kann.
Audio für sehbehinderte User:Für sehbehinderte Menschen können Audio-Clips dazu verwendet werden, längere Texte vom PC "vorlesen" zu lassen. Es wäre beispielsweise möglich, dieses Dokument über behindertengerechte Internetseiten über eine entsprechende Software in eine *.wav-Datei zu sprechen und diese dann zum Download anzubieten. Noch komfortabler funktioniert so etwas mit den neuen Multimedia Programmen wie z.B. audio-on-demand.
Weitere Hinweise zum Thema "Barrierefreies Internet erhalten Sie z.B. unter: www.wob11.de