Barrierefreies Internet

 

Gesetzlicher Hintergrund:

Am 1. Mai 2002 trat das neue Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) in Kraft mit dem Ziel, Barrieren im Alltag behinderter Menschen abzubauen

Die Schaffung eines barrierefreien Internets ist dabei in § 11 BGG geregelt:

§ 11 Barrierefreie Informationstechnik

(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten

1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,

2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,

3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.

(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.

 

Einen konkreten Schritt zur Umsetzung dieses Ziels stellt die Rechtsverordnung für barrierefreie Informationstechnik (BITV) vom 17.Juli 2002 dar, in der näher geregelt ist, welche Bedingungen für eine barrierefreie Website zu erfüllen sind, bis wann das umzusetzen ist und für wen diese Verordnung zunächst gilt (Bundesbehörden).

In den meisten Bundesländern liegt mittlerweile ein dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) ähnlicher Gesetzesentwurf vor (Stand vorliegender Informationen am 20.08.2003). Einige Landesgleichstellungsgesetze wurden mittlerweile verabschiedet und sind in Kraft. Teilweise erfolgte dies bereits vor Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes.

Das Thema Barrierefreie Informationstechnik wird von den einzelnen Bundesländern zumeist ähnlich berücksichtigt wie vom Bund. Im Einzelnen kann dies den jeweiligen Gesetzen beziehungsweise Gesetzesentwürfen der zuständigen Ministerien entnommen werden.
Inwiefern Landesverordnungen ähnlich der BITV des Bundes folgen, ist bisher nicht klar.

 

Unser Anliegen:

Wir sind zwar keine Behörde - und damit zunächst noch nicht verpflichtet, barrierefrei zu arbeiten - dennoch möchten wir unseren Usern keine unnötigen Hindernisse in den Weg legen. Deshalb sind wir bemüht, unsere Internet-Seiten barrierefrei zu gestalten.

Zukünftig wird unsere Homepage daher noch weitere Umgestaltungen erfahren.

 

Tipps für die Erstellung von barrierefreien Internetseiten:
(nach den Empfehlungen von "Web ohne Barrieren", www.wob11.de)

Egal ob Spalten durch vorformatierten Text oder durch Tabellen erzeugt werden: Behindertenfreundlich ist beides nicht. Und auch für die Benutzer älterer Browser sind zumindest die Tabellen nicht geeignet. Das Problem ist, dass viele Browser und ScreenReader, welche die Spaltendarstellung nicht unterstützen, einfach über die Spalten von links nach rechts hinweglesen und die Informationen, die eigentlich voneinander getrennt sein sollten, vermischen.

Mittlerweile können auch die meisten neueren ScreenReader (zumindest zeilenweise) Tabellen lesen. Hier ist aber bitte auf Sinngehalt bei zeilenweisen Tabellen zu achten, wenn diese nicht vermieden werden können. Häufig werden Tabellen mit leeren Zellen zur Gestaltung eingesetzt um ein bestimmtes Layout zu erzwingen. Es sollte erwogen werden, ob dies vermieden werden kann. Probleme gibt es bei der Verwendung von Tabellen mit Leerzeilen zwar nur, wenn ein älterer ScreenReader keine Tabellen lesen kann. Die leeren Zellen werden jedoch meist trotzdem angesteuert, das Warten auf eine Sprachausgabe, die dann aber nicht erfolgt ist dann eher störend und die Navigation des Seiteninhalts unbequem.

Sollen Tabellen verwendet werden, dann sollte zumindest eine kurze Beschreibung in Textform vorhanden sein. Große Tabellen mit Zahlen müssen natürlich nicht noch einmal komplett in reinen Text konvertiert werden. Hier reicht es in den meisten Fällen aus, die wichtigen Aussagen der Tabelle noch einmal in Worte zu fassen. Und das ist sicher auch für Anwender angenehm, welche die Tabelle sehen können.

Allgemein gilt: Zur Gestaltung des Seitenlayouts sollten 'Cascading Style Sheets (CSS)' verwendet werden. Eine Spaltenaufteilung der Seiten muß nicht mit Tabellen erzwungen werden.

Audio für schwerhörige User: Für schwerhörige oder taube User sollte für jeden eingebetteten Audio-Clip eine entsprechende Textalternative vorhanden sein. Dies gilt besonders für Clips, die wichtige Informationen beinhalten. Bei Clips, die letztendlich nur Musik oder Geräusche darstellen, sollte zumindest ein kleiner Texthinweis darauf gegeben werden; damit hat der User nicht das Gefühl, er hätte etwas versäumt. Am einfachsten kann man dies realisieren, indem man neben den Link, der zur Audio-Datei führt, einen weiteren Link setzt, der zur Textversion führt. Darüber freuen sich dann auch die User, die keine Soundkarte in ihrem Rechner haben. Außerdem sollte die Art (.wav, .au) und die Länge der Audio-Datei immer angegeben werden, damit der User keine 100kB-Datei lädt, die er dann nicht abspielen kann.
Audio für sehbehinderte User:

Für sehbehinderte Menschen können Audio-Clips dazu verwendet werden, längere Texte vom PC "vorlesen" zu lassen. Es wäre beispielsweise möglich, dieses Dokument über behindertengerechte Internetseiten über eine entsprechende Software in eine *.wav-Datei zu sprechen und diese dann zum Download anzubieten. Noch komfortabler funktioniert so etwas mit den neuen Multimedia Programmen wie z.B. audio-on-demand.

Weitere Hinweise zum Thema "Barrierefreies Internet erhalten Sie z.B. unter: www.wob11.de